Foto­credit: Soheil Honar­mand

Aus­län­der­be­hörde

Alle Men­schen, die kei­nen deut­schen Pass besit­zen, haben in Deutsch­land zwang­läu­fig mit der Aus­län­der­be­hörde zu tun. Die deut­schen Auf­ent­halts­ge­setze unter­schei­den viele Auf­ent­halts­zwe­cke, bei­spiels­weise anhand von Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen, fami­liä­ren Grün­den oder Asyl­su­che. Ins­be­son­dere die­je­ni­gen Men­schen, die keine Staats­an­ge­hö­rig­keit eines EU-Lan­des besit­zen, in einem ande­ren EU-Staat eine unbe­fris­tete Auf­ent­halts­er­laub­nis haben und in Deutsch­land arbei­ten möch­ten, haben mit vie­len recht­li­chen Hür­den zu kämp­fen. Für sie gilt bei­spiels­weise immer noch die Vor­rang­prü­fung. Im nach­fol­gen­den Video spricht Jab Ben dar­über, wie die Vor­rang­prü­fung funk­tio­niert, wel­che Aus­wir­kun­gen sie auf seine Auf­ent­halts­er­laub­nis hatte und wie sie sich auf seine Job­aus­wahl aus­wirkte:  

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Wie Jab Ben im Video erklärt, wur­den drei von ihm ein­ge­reichte Arbeits­ver­träge auf­grund der Vor­rang­prü­fung abge­lehnt. Zusätz­lich zu einem Arbeits­ver­trag müs­sen Men­schen, die unter die­sen Para­gra­phen fal­len, eine gül­tige Mel­de­be­schei­ni­gung (Anmel­dung) nach­wei­sen. Was diese Dop­pel­be­las­tung für ihr Leben in Deutsch­land bedeu­tete, erklä­ren Jab Ben und Zagalo in nach­fol­gen­dem Video: 

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Diese gesetz­li­chen Rege­lun­gen wer­den von der Aus­län­der­be­hörde durch­ge­setzt, in der viele Men­schen mit Dis­kri­mi­nie­rung kon­fron­tiert wer­den. Zagalo berich­tet in nach­fol­gen­dem Video von sei­nen Erfah­run­gen mit der Frank­fur­ter Aus­län­der­be­hörde:  

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Für die­je­ni­gen, deren Auf­ent­halts­ti­tel an ihren Job gebun­den ist, ist die Corona-Pan­de­mie eine Her­aus­for­de­rung. Job­ver­lust oder Kurz­ar­beit bedeu­ten nicht nur finan­zi­elle Sor­gen, son­dern auch die Angst um den Auf­ent­halts­ti­tel. Jab Ben und Zagalo berich­ten in nach­fol­gen­dem Video, wie sich die Corona-Pan­de­mie auf ihre Auf­ent­halts­er­laub­nis und Arbeits­stelle aus­ge­wirkt hat: 

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Viele Men­schen, die diese gesetz­li­che Ver­fah­ren durch­lau­fen müs­sen, set­zen sich gegen diese zur Wehr und orga­ni­sie­ren sich gemein­sam in Netz­wer­ken und Initia­ti­ven. Sie ver­su­chen, den Teu­fels­kreis von »ohne Arbeit keine Woh­nung, ohne Woh­nung keine Arbeit« gemein­sam zu lösen und sich in ihrem All­tag gemein­sam zu unter­stüt­zen. Eine die­ser Initia­ti­ven ist Pro­ject Shel­ter, die wir in unse­rer Sta­tion zum Para­dies­hof vorstellen.

wei­ter lesen

Auf­ent­halts­ge­setze in Staa­ten ent­ste­hen nicht zufäl­lig, son­dern sie ver­än­dern sich ste­tig und ent­ste­hen vor dem Hin­ter­grund his­to­ri­scher Ent­wick­lun­gen und den zu die­ser Zeit vor­herr­schen­den Struk­tu­ren in die­ser Gesell­schaft. Eines der wich­tigs­ten Unter­schei­dungs­kri­te­rien inner­halb eines Staa­tes ist die Staats­an­ge­hö­rig­keit. Es wer­den “Staatsbürger*innen” bestimmt, die Pri­vi­le­gien besit­zen wie Zugang zu Bil­dung, dem Sozi­al­sys­tem, Arbeits­markt oder Gesund­heits­sys­tem.  

Kate­go­ri­siert nach Staats­an­ge­hö­rig­keit und öko­no­mi­scher Verwertbarkeit

Für Men­schen, die kei­nen deut­schen Pass haben und in Deutsch­land arbei­ten möch­ten, gestal­tet sich das Auf­ent­halts­recht sehr unter­schied­lich. Im Falle der Inter­view­ten in den Videos spie­len Kri­te­rien der Staats­an­ge­hö­rig­keit und des öko­no­mi­schen Werts der Arbeits­kraft zusam­men. Für ein Arbeits­vi­sum wird zum einen nach Staats­an­ge­hö­rig­keit unter­schie­den, da die Inter­view­ten zwar in ande­ren euro­päi­schen Län­dern eine lang­fris­tige Auf­ent­halts­er­laub­nis haben, aber keine Staats­an­ge­hö­rig­keit eines EU-Lan­des. Zum ande­ren spie­len öko­no­mi­sche Aus­schluss­me­cha­nis­men eine Rolle, da sie kei­nen in Deutsch­land aner­kann­ten aka­de­mi­schen oder beruf­li­chen Abschluss nach­wei­sen kön­nen, durch den sie unter das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz fal­len wür­den und keine Vor­rang­prü­fung durch­lau­fen müs­sen. Der Staat regelt so auf natio­na­lis­ti­sche Weise die Kon­kur­renz auf dem Arbeits­markt:  EU-Staatsbürger*innen haben darin Vor­rang, andere Men­schen erhal­ten Zugang je nach ihrer öko­no­mi­schen Ver­wert­bar­keit.  Damit fin­det eine mehr­fa­che Kate­go­ri­sie­rung statt, die anhand natio­na­lis­ti­scher, ras­sis­ti­scher und kapi­ta­lis­ti­scher Logi­ken pas­siert. 

Insti­tu­tio­nel­ler Ras­sis­mus in der Ausländerbehörde

Diese Logi­ken schla­gen sich nie­der in den Erfah­run­gen der Men­schen bei­spiels­weise mit  insti­tu­tio­nel­lem Ras­sis­mus in der Aus­län­der­be­hörde.  Die­ser erfolgt anhand von der ver­meint­li­chen Haut­farbe, Kul­tur, Reli­gion oder eth­ni­schen Her­kunft, die den Betrof­fe­nen von den Behördenmitarbeiter*innen zuge­schrie­ben wer­den. Ein wei­te­rer Aspekt die­ser Dis­kri­mi­nie­rung ist, dass nur bestimmte Fähig­kei­ten als rele­vant aner­kannt und von die­sen abwei­chende Erfah­run­gen und Kennt­nisse abge­wer­tet wer­den. So spre­chen bei­spiels­weise man­che Men­schen viele Spra­chen, jedoch zäh­len in der Aus­län­der­be­hörde nur ihre Deutsch­kennt­nisse. Zu insti­tu­tio­nel­lem Ras­sis­mus und Poli­zei­kon­trol­len spricht Cop­watch FFM an der Sta­tion zum Haupt­bahn­hof. 

Was ist die Vorrangprüfung?

Viele Men­schen, die mit dei­ner Auf­ent­halts­er­laub­nis aus einem ande­ren EU-Staat nach Deutsch­land kom­men, dür­fen ihren Job nicht frei wäh­len. Für sie gilt die Vor­rang­prü­fung. Bei der Vor­rang­prü­fung muss die Betrof­fene Per­son ihren Arbeits­ver­trag, bevor sie die­sen antre­ten darf, den Behör­den zur Prü­fung vor­le­gen. Diese Prü­fung dau­ert oft meh­rere Monate. Die Aus­län­der­be­hörde beauf­tragt das Arbeits­amt zu prü­fen, ob für einen vor­ge­leg­ten Arbeits­ver­trag hypo­the­tisch andere geeig­nete Bewerber*innen mit deut­schem oder euro­päi­schem Pass gibt. Nach der Geneh­mi­gung des Arbeits­ver­trags ist der Auf­ent­halts­sta­tus zunächst für ein Jahr an die­sen einen Arbeits­ver­trag gekoppelt.

Seit 2019 wurde die Auf­he­bung der soge­nann­ten “Vor­rang­prü­fung” für einen Groß­teil der Asyl­su­chen­den und »Gedul­de­ten« dau­er­haft in Deutsch­land durch­ge­setzt, um ihnen den Zugang zum Arbeits­markt zu erleich­tern. Nach §38a des Geset­zes über den Auf­ent­halt, die Erwerbs­tä­tig­keit und die Inte­gra­tion von Ausländer*innen in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gilt dies jedoch nicht für »Inhaber*innen der Auf­ent­halts­er­laub­nis in ande­ren Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union auf Dauer«. Durch das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz sind unter zuletzt genann­ter Per­so­nen­gruppe nur Men­schen mit in Deutsch­land aner­kann­ter Berufs­aus­bil­dung und/oder aka­de­mi­schem Abschluss eben­falls von der Vor­rang­prü­fung ausgenommen.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu:

§38a Gesetz über den Auf­ent­halt, die Erwerbs­tä­tig­keit und die Inte­gra­tion von Aus­län­dern im Bundesgebiet

Abschaf­fung der Vor­rang­prü­fung beim Arbeits­markt­zu­gang für Asyl­su­chende und Geduldete

Flücht­lings­rat Ber­lin: Weg­fall der Vor­rang­prü­fung für Asyl­be­wer­ber und Gedul­dete ab sofort dau­er­haft und bundesweit

Bun­des­zen­trale für poli­ti­sche Bil­dung: ›Make it in Ger­many‹ – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Die Sta­tio­nen

Ein Haus für alle

Ein Fre­ir­raum für alle

 

Das Klap­per­feld

Abschie­be­haft und der Wider­stand dagegen.

 

Aus­län­der­be­hörde

Der schwie­rige Weg zur Auf­ent­halts­ti­tel und Arbeitserlaubnis

 

Arbei­ten in Frankfurt

Der Kampf um Arbeitsrechte

 

Der Haupt­bahn­hof

Racial Pro­fil­ing als stän­di­ger Begleiter

 

Der Para­dies­hof

Kampf um ein selbst­ver­wal­te­tes migran­ti­sches Zentrum

 

Der Anschlag in Hanau

Gegen ras­sis­ti­schen Ter­ror und das Vergessen

 

Das Bahn­hofs­vier­tel

Dreh- und Angel­punkt für migran­ti­sches Leben

 

Mix­tape Migra­tion wird durch eure Spen­den finanziert

Die Tour ist für alle kos­ten­los und ist für mög­lichst viele Men­schen zugäng­lich. Gleich­zei­tig sind wir auf Spen­den und Unter­stüt­zung ange­wie­sen- wir wol­len die Tour bekann­ter machen und in einem zwei­ten Schritt um wei­tere The­men und Sta­tio­nen erwei­tern.  

Das Pro­jekt wird vom gemein­nüt­zi­gen Ver­ein turn the cor­ner kon­zi­piert, orga­ni­siert und durch­ge­führt. turn the cor­ner setzt sich für eine Gesell­schaft ein, in der wir gemein­sam und bewusst gestal­ten, wie wir selbst­be­stimmt leben und arbei­ten wol­len. Eine Gesell­schaft, in der Men­schen ohne Zwang ver­schie­den sein kön­nen.  Mehr über turn the cor­ner erfah­ren.